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Punkt-Muster

​Kostenübernahme 

Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten im Regelfall eine monatliche Rechnung zu den in Anspruch genommenen Leistungen, die in der angegebenen Frist zu begleichen sind. Meine psychotherapeutischen Leistungen richten sich hierbei an Folgende Gruppen:

 

  • Private Krankenversicherungen/Beihilfe: Es ist empfehlenswert, sich vor dem Erstgespräch bei dem jeweiligen Versicherungsträger zu erkundigen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen in ihrem Fall abgedeckt sind. Die Tarife und erforderlichen Unterlagen können bei der Beantragung einer Psychotherapie variieren. In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfe die Kosten für psychotherapeutische Leistungen. 

  • SelbstzahlerInnen:​ Die Kosten für die Therapie können ohne weitere Formalitäten selbst getragen werden. Auch hier richten sich die Honorare nach der GOP. 

  • Gesetzliche Krankenkassen:​​​​ Bei einer Privatpraxis besteht für gesetzlich Versicherte in Ausnahmefällen eine Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse (Kostenerstattungsverfahren). Bitte klären Sie vorab die hierzu im Einzelfall notwendigen Schritte mit Ihrer Krankenkasse. 

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